Brand-Erbisdorf

Ausgabe 12/2022 vom 18.10.2022

Öffentliche Bekanntmachung

über der Stadt Brand-Erbisdorf über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12 nach § 13b BauGB „Wohngebiet St. Jacob“

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 nach § 13b BauGB mit dem damaligen Namen „Wohngebiet Himmelsfürster Straße“ zur Schaffung von Wohnbauland gefasst (Beschluss Nr. 136/2019).

Der 1. Änderungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 22.12.2020 gefasst (Beschluss Nr. 146/2020).

Der 2. Änderungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 25.05.2021 gefasst (Beschluss Nr. 045/2021).

Das Plangebiet befindet sich in Stadtrandlage von Brand-Erbisdorf im Stadtteil St. Michaelis und umfasst die Flächen der mittlerweile neu gebildeten Flurstücke 84/40, 82/4 und 78/38.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

Mit dem Bebauungsplan sollen ca. 35 Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser geschaffen werden.

Erschließungsträger ist die Firma Immobilien Am Schacht GmbH aus Langenau.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und somit ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 27.09.2022 wurde der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 12 nach § 13b BauGB mit dem neuen Namen „Wohngebiet St. Ja-cob“ in der Fassung vom 18.08.2022 mit der dazugehörigen Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den Textlichen Festsetzungen, den Hinweisen, der Begrün-dung, der Erschließungsplanung und dem Fachbeitrag Artenschutz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung bestimmt (Beschluss Nr. 084/2022).

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet St. Jacob“ wird in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, im 2. Obergeschoss beim Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag:           08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch:        geschlossen
  • Donnerstag:    08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag:            08:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung am 16.11.2022 (Feiertag) geschlossen ist.

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet St. Jacob“ sind gleichzeitig in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 05.12.2022 im Internet auf der Webseite: www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder über die Homepage der Stadt Brand-Erbisdorf: www.brand-erbisdorf.de für jedermann abrufbar.

Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 3, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf eingereicht oder zur Niederschrift während der oben genannten Dienstzeiten unter vorheriger Anmeldung vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge-macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 nach § 13b BauGB „Wohngebiet St. Jacob“:

  • Übersicht zum Geltungsbereich
  • Verzeichnis der Planunterlagen in der Fassung vom 18.08.2022
  • Planurkunde in der Fassung vom 18.08.2022
  • Textliche Festsetzungen
  • Hinweise
  • Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 18.08.2022
  • Erläuterungsbericht zur Erschließungsplanung vom 18.08.2022
  • Anlagen (Pläne, Berechnungen) zur Erschließungsplanung
  • Stellungnahme Abwasserbeseitigung vom 23.08.2021
  • Bergbehördliche Mitteilung vom 27.07.2021
  • Geotechnische Stellungnahme vom 16.08.2021
  • Fachbeitrag Artenschutz vom 13.07.2022
  • Anlage zur Artenschutzprüfung
  • Stellungnahme untere Verkehrsbehörde vom 24.02.2020

Die dem B-Plan zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf unter der Telefon-Nr.: 037322/32-350 oder per E-Mail an: stadtplanung@brand-erbsidorf.de gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, 17.10.2022

Dr. Antonow
Oberbürgermeister

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