Brand-Erbisdorf

Ausgabe 17/2022 vom 21.12.2022

über den Beschluss zur Aufnahme und öffentlicher Auslegung in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Brand-Erbisdorf

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2022 die Aufnahme und Auslegung des Weges von der Hauptstraße (Parkplatz Elite) zur Straße des Friedens (VNK 5145186a – NNK 5145386) als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung als „Fußgängerbereich“ in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Brand-Erbisdorf gemäß den Anlagen, beschlossen (Beschluss Nr. 114/2022).

Gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG sind Bestandsverzeichnisse nach ihrer erstmaligen Anlegung sechs Monate in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auszulegen. Der Verlauf dieser Frist ist vorher öffentlich bekannt zu geben und die Beteiligten – sofern sie bekannt sind – sind gegen Zustellungsnachweis zu unterrichten. Entsprechend des § 54 Abs. 2 SächsStrG, wird eine Eintragung im Straßenbestandsverzeichnis nach § 54 Abs. 1 SächsStrG unanfechtbar, gilt eine nach § 6 Absatz 3 erforderliche Zustimmung als erteilt und die Widmung als verfügt.

Bei dem zur Aufnahme beschlossenen Weg von der Hauptstraße (Parkplatz Elite) zur Straße des Friedens (VNK 5145186a – NNK 5145386) handelt es sich um einen Weg mit öffentlichem Charakter, entsprechend des §53Abs.1SächsStrG. Der Weg wurde bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengesetzes am 16.02.1993 öffentlich genutzt. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Brand-Erbisdorf.
Dies betrifft die Flurstücke 119a, 118 der Gemarkung Erbisdorf.

Die Eintragungsverfügung mit Bestandsblatt und Übersichtskarte liegt für die Dauer
von sechs Monaten (22.12.2022 – 21.06.2023) nach dem Tag der öffentlichen Be-
kanntgabe in der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Stadthaus Albertstraße 4 in
09618 Brand-Erbisdorf, im 2. OG beim Fachbereich 3, während der folgenden Öff-
nungszeiten aus:

Montag:            08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:          08:00 – 12:00 Uhr und mit Termin 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:         geschlossen
Donnerstag:     08:00 – 12:00 Uhr und mit Termin 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:             08:00 – 12:00 Uhr

Die Auslegung der Eintragungsverfügung mit Bestandsblatt und Übersichtskarte erfolgt gleichzeitig auch online unter: https://mitdenken.sachsen.de/1032698 .

Hinweis:
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B.: mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschrieben Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, schriftlich oder zur Niederschrift oder bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf zur Niederschrift einzulegen.

Brand-Erbisdorf, 21.12.2022

Martin Antonow
Oberbürgermeister

Siegel

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