Brand-Erbisdorf

Ausgabe 06/2023 vom 31.05.2023

Öffentliche Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.14 „Solarpark St.Michaelis“ und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes


Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 mit Beschluss Nr. 038/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Solarpark St.Michaelis“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Außerdem hat der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 mit Beschluss Nr. 039/2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan beschlossen und die Verwaltung beauftragt das Änderungsverfahren durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet mit einer Fläche von 4,3 ha umfasst die privaten Flurstücke 504/a und 506 der Gemarkung St. Michaelis in 09618 Brand-Erbisdorf vollumfänglich. Jedes Flurstück bildet einen Teilgeltungsbereich, getrennt durch das kommunale Wegegrundstück FlSt. 567/a (Fürstenweg/Himmelsfürster Straße), welches nicht Gegenstand der Planung ist.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Planungsziel ist die Errichtung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Auf den Flächen wird eine Doppelnutzung mit der Landwirtschaft angestrebt.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma 3Energy GmbH aus Großschirma.
Die3Energy GmbH hat für das Vorhaben eine interne Betreibergesellschaft die „Solarpark St.Michaelis GmbH & Co. KG“, Sitz: Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, gegründet.

Brand-Erbisdorf, 31.05.2023

gez.
Dr. Martin Antonow

Oberbürgermeister

Siegel

Anlage – Lageplan Geltungsbereich

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