Öffentliche Bekanntmachung 04/2022
Ausgabe 04/2022 vom 25.05.2022
Anlage 26
(zu § 27 Absatz 1 und 2)
Wahlbekanntmachung
der Stadt Brand-Erbisdorf
1. Am 12.06.2022 findet, die
Wahl des Landrates/der Landrätin des Landkreises Mittelsachsen statt.
Der Termin eines zweiten Wahlgangs ist der 03.07.2022.
Die Wahlzeit dauert jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Brand-Erbisdorf ist in folgende acht Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 041
Mehrgenerationenhaus/AG WB III, Am Goldbachtal 22, 09618 Brand-Erbisdorf, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 042
Stadthaus, Albertstraße 4 Zi. 101, 09618 Brand-Erbisdorf, barrierefrei
Wahlbezirk 043
Oberschule, August-Bebel-Straße 28, 09618 Brand-Erbisdorf, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 044
Gebäude der WG eG (AWG), Fabrikstraße 5, 09618 Brand-Erbisdorf, barrierefrei
Wahlbezirk 045
FFW St. Michaelis, Talstraße 87, 09618 Brand-Erbisdorf, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 047
ehem. Rathaus, Neue Hauptstraße 120, 09618 Brand-Erbisdorf, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 048
Mehrzweckraum (ehem. FFW), Hofberg 1, 09618 Brand-Erbisdorf, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 049
Gemeindehaus/Mehrzweckraum, Am Dorfbach 24, 09618 Brand-Erbisdorf, nicht barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 22.05.2022 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Haben in einem Wahlbezirk weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben, ordnet der Wahlleiter an, dass der Wahlvorstand dieses Wahlbezirks (abgebender Wahlvorstand) die verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine dem Wahlvorstand eines bestimmten anderen Wahlbezirkes des gleichen Wahlkreises (aufnehmender Wahlvorstand) zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unverzüglich zu übergeben hat. Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstandes ist ein Hinweis anzubringen, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt.
Zusätzlich wurden zwei Briefwahlbezirke gebildet.
Briefwahlbezirk B903 (für die Urnenwahlbezirke 041, 045, 047, 049) und
Briefwahlbezirk B904 (für die Urnenwahlbezirke 042, 043, 044, 048)
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am 12.06.2022 (beim 2. Wahlgang am 03.07.2022), um 15:00 Uhr im Stadthaus, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf, B903 in Zimmer 201 und B904 in Zimmer 202 zusammen.
Die Sofortwahl für den 1. Wahlgang kann zwischen dem 30.05.2022 und dem 10.06.2022, bei einem notwendigen 2. Wahlgang zwischen dem 27.06.2022 und dem 01.07.2022 während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Stadthaus, Albertstraße 4, Zimmer 103, EG, barrierefrei erfolgen.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für den 1. Wahlgang zur Wahl des/der Landrates/rätin sind hellgelb. Die Stimmzettel für den 2. Wahlgang sind weiß.
Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
5. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 20 Absatz 2 KomWO bekanntgemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 19 Absatz 7 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
6. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsnachweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll beim 1. Wahlgang am 12.06.2022 für einen eventuellen 2. Wahlgang am 03.07.2022 beim Wähler verbleiben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.
8. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen.
9. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag), dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der Statdtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.
10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.
11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 StGB).
12. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts und unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln möglich ist.
13. Während der Wahlzeit sind in und an den Gebäuden, in denen sich die Wahlräume befinden sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
14. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
15. Die jeweiligen Hygieneregeln in den für die Wahl zugänglichen Gebäuden und Gebäudeteilen sind beim Betreten zu beachten. Dazu zählen insbesondere das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und das Einhalten der vorgegebenen Abstände. Die Detailregelungen werden in jedem Wahllokal ausgehangen.
Brand-Erbisdorf, 25.05.2022
Dr. Antonow
Oberbürgermeister