Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung
Welcher Bürger in welchem Wahlkreis wählt und in welchem Wahlbezirk er seine Stimme abgeben kann, wird über die Erstellung eines Wählerverzeichnisses für jeden Wahlbezirk definiert.
Für jeden Wahlbezirk der Stadt Brand-Erbisdorf wird ein Wählerverzeichnis für die Landratswahl erstellt.
In diese Wählerverzeichnisse werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten eingetragen, die am 1. Mai 2022 bei der Meldebehörde der Stadt Brand-Erbisdorf mit ihrem alleinigen oder Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Ein Wahlberechtigter, der sich nach dem Stichtag innerhalb von Brand-Erbisdorf für eine neue Hauptwohnung anmeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war. Ein Wahlberechtigter, der sich nach dem Stichtag für eine neue Hauptwohnung in einer Gemeinde desselben Landkreises anmeldet, wird bis zum Ablauf des 20. Mai 2022 auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde eingetragen.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis 27. Mai 2022 im Standesamt im Rathaus, Markt 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlbenachrichtigung
Jedem Wahlberechtigten, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, wird postalisch eine Wahlbenachrichtigung mit Wahlschein- und Briefwahlantrag zugesandt.
Wahlberechtigte, die bis zum 22. Mai 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit der das Wählerverzeichnis führenden Stelle, Tel. 03731 32130, in Verbindung setzen. Anderenfalls laufen sie Gefahr, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.