Corona-Pandemie in Brand-Erbisdorf
Haben Sie sich angesteckt? Der Entscheidungsbaum von Zeit-Online hilft Ihnen, Ihr persönliches Infektionsrisiko einzuschätzen, um Sie und die Menschen um Sie herum zu schützen. Alle Fragen und Antworten zum Coronavirus in Mittelsachsen sowie zu Tests und Quarantäne finden Sie auf der Corona-Webseite des Landkreises.
Neue Allgemeinverfügung des OB gilt ab 1. Juni 2022
Auf Grund der geänderten Rechtslage hat der Oberbürgermeister eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 01.06.2022 erlassen. Zusammengefasst gilt für alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt Brand-Erbisdorf:
- Die Öffnungszeiten bleiben wie bisher.
- Die einschlägigen Hygieneregeln (A-H-A) sind zu beachten.
- In den öffentlich zugänglichen Verkehrsbereichen städtischer Verwaltungsgebäude wird empfohlen, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Die Allgemeinverfügung des OB vom 03.04.2022 wird dadurch ersetzt.
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 3. April 2022
Ab 3. April gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Darin werden viele der Schutzmaßnahmen gelockert. Auf Grund der dadurch geänderten Rechtslage hat der Oberbürgermeister eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 03.04.2022 erlassen. Zusammengefasst gilt:
- Die Öffnungszeiten bleiben wie bisher.
- Die einschlägigen Hygieneregeln (A-H-A) sind zu beachten.
- In den öffentlich zugänglichen Verkehrsbereichen städtischer Verwaltungsgebäude ist vorzugsweise eine FFP2-Maske oder eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Die Allgemeinverfügung des OB vom 22.11.2021 wird dadurch ersetzt.
Behörden-Information per App
Die neue Smartphone-App BIWAPP liefert Ihnen Informationen und Warnungen von Behörden direkt auf Ihr Smartphone. Um konkrete Informationen zu erhalten, können Sie diverse Ereignissarten (bspw. Kita-Schließung) oder auch Orte (Arbeits-/Wohnort) filtern. Sie ist kostenfrei und erhältlich unter https://www.biwapp.de.