W-06 KWK-Ausbau im Gewerbegebiet Süd
Übersicht
Im Juni 2017 stimmte der Stadtrat der Abwägung der förmlichen Beteiligung nach §§ 3, 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes vom Februar 2017 mit integriertem Grünordnungsplan 'Erweiterung Gewerbegebiet Süd an der B 101' mit dem Stand vom 16.05.2017 und damit einem weiteren notwendigen Schritt zum Abschluss des Verfahrens zu. Mit dieser Erweiterung ergeben sich beste Voraussetzung die Energieversorgung des entstehenden Gewerbegebietes klimafreundlich und energieeffizient zu gestalten. Insbesondere eine Versorgung der Gebäude mittels Vor-Ort erzeugtem Strom und Wärme bietet sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile. Die Erarbeitung eines KWK-Konzeptes im neuen Gewerbegebiet ist daher anzustreben.
Zeitplan
Beginn der Umsetzung: 2. Quartal 2017
Ende der Einführung: Ende 2017
Umsetzung
In dem Entwurf des Bebauungsplanes vom Februar 2017 mit integriertem Grünordnungsplan 'Erweiterung Gewerbegebiet Süd an der B 101' mit dem Stand vom 16.05.2017 wird im Teil B - Textliche Festsetzungen unter III. Hinweise Nummer (12) darauf verwiesen, dass neben der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EneV) und dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) auch das Klimaschutzteilkonzept der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf zu beachten ist.
Daher wird es Aufgabe innerhalb dieser Maßnahme sein, Regularien und Rahmenbedingungen für potentielle Interessenten zu schaffen, die diese motivieren KWK einzusetzen.
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