Sanierungsgebiet Stadtkern
Museum "Huthaus Einigkeit"
Die Stadt Brand-Erbisdorf stellte im September 1991 den Aufnahmeantrag in das Städtebauliche Erneuerungsprogramm des Freistaates Sachsen für ein Sanierungsgebiet Stadtkern.
Die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern trat am 24.02.1994 in Kraft.
Die Fläche des Sanierungsgebietes beträgt ca. 28,5 ha.
Die wichtigsten Informationen für das Sanierungsegbiet:
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
- Was bedeutet ein Sanierungsvermerk im Grundbuch?
- Lageplan zur Gestaltungssatzung
- Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet "Stadtkern"
- Ausgleichsbeträge/Gesetzliche Grundlage/Wann wird der Ausgleichsbetrag fällig?/Wer muss den Ausgleichsbetrag zahlen?/Wie hoch ist der Ausgleichsbetrag?/Wie kann man den Ausgleichsbetrag vorzeitig ablösen?
- Städtebauliche Missstände/ Übersichtsplan zum Zeitpunkt des Inkrafttetens der Satzung
- Fördermittelbereitstellung im Sanierungsgebiet
- Abbruchobjekte im Sanierungsgebiet
Bodenwertsteigerung im Sanierungsgebiet „Stadtkern“ BED
In der 38. Stadtratssitzung am 28.02.2017 wurde das Gutachten – Nr. 04/2016 zur überschlägigen Ermittlung der vorläufigen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ in Brand-Erbisdorf durch Beschluss des Stadtrates bestätigt. Damit wurde das Gutachten „Ermittlung von Anfangs- und Endwerten nach § 154 Baugesetzbuch im Sanierungsgebiet Stadtkern“ mit Stand vom Januar 2010 aufgehoben.
Das aktuelle Gutachten lesen Sie hier:
Textteil (Gutachten Nr. 04/2016)
Anlage 1 zum Gutachten
Anlage 2 zum Gutachten
Bitte wenden Sie sich bei Fragen in der Stadtverwaltung an :
Frau Thiele Stadthaus Albertstraße 4 Telefon: 037322 32350