Ausgabe 01/2023 vom 04.01.2023
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
1. Steuerfestsetzung
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) macht die Stadt Brand-Erbisdorf Folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner, die keinen Bankeinzug erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2023 zu den Fälligkeitsterminen (15.02./15.05./15.08./15.11.2023 bzw. bei Jahreszahlung 01.07.2023) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid ergeben, unter Angabe des Kassenzeichens auf folgendes Bankkonto der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zu überweisen:
IBAN: DE08 8705 2000 3410 0012 97
BIC: WELADED1FGX
Sparkasse Mittelsachsen
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, einzulegen.
Brand-Erbisdorf, 04.01.2023
Dr. Antonow
Oberbürgermeister